Schäden am Auto? – Wir sind Profis für Karosseriearbeiten und führen diese mit Erfahrung und Expertise durch.
Karosserieservice
Unsere Karosserieleistungen
Beschädigte Karosserieteile werden fachgerecht instandgesetzt. Erst wenn eine Instandsetzung nicht mehr möglich ist, werden die beschädigten Bauteile durch original Ersatzteile ersetzt. Somit können wir Ihnen den optimalen Reparaturweg anbieten und behalten dabei auch ständig den wirtschaftlichen Faktor im Auge.
- Unfallreparatur aller Herstellermarken und nach Herstellervorgaben
- Glasschadenreparatur
- Digitale Achsvermessung
- Fahrzeugdiagnose via Hella Gutmann-Tester
- moderner Scheinwerfereinstellplatz
- Richtbankarbeiten
- Karosserievermessung
- Lackierfreie Ausbeularbeiten und Hagelschadenbeseitgung
- Hohlraumkonservierung
- Notreparatur / Soforthilfe
Was ist eigentlich ein Bagatellschaden?
Im Zusammenhang mit Unfällen und Schadensregulierung hört man häufig von sogenannten Bagatellschäden. Doch was ist damit genau gemeint, wann ist ein Schaden „nur“ eine Bagatelle? Wir haben die Antwort.
Schätzungsweise knallt es über 100.000 Mal – jedes Jahr – mit sogenannten Bagatellschäden als Folge. Wenn Autos bei einem Unfall nur leichte, oberflächliche Schäden davontragen, ist von Bagatellschäden die Rede. Man könnte auch grob von einer Lappalie sprechen. Eine genaue Definition für einen Bagatellschaden gibt es nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Kratzer oder oberflächlicher Lackschaden wiegt bei einem Luxusfahrzeug mehr als bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen. Grob kann man jedoch sagen, dass es sich bei einem Bagatellschaden um oberflächliche Lackschäden wie Dellen, Kratzer oder Schrammen handelt, die zum Beispiel beim Einparken oder Rangieren entstehen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2004, dass ein Schaden an einem Auto als Bagatellschaden betrachtet werden kann, wenn die nötige Reparatur und Instandsetzung nicht mehr als 700 Euro kosten würde (Az. VI ZR 365/03). Andere Gerichte setzen die Preise jedoch auch höher an.
Auch bei einer Bagatelle müssen Sie die Polizei informieren, falls der Geschädigte nicht vor Ort ist, andernfalls begehen Sie Fahrerflucht.
In den allermeisten Fällen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden ein, um den an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schaden zu regulieren.
Wenn ein Schaden an Ihrem Auto entstanden ist, können Sie diesen im Rahmen Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Kommen Sie am besten direkt zu Bexbacher Karosserie-Lackiercenter und wir schauen uns den Schaden an Ihrem Auto an und beraten Sie professionell und ehrlich. Wir sind DER Spezialist für Unfallschäden in 66450 Bexbach und Umgebung.
Was tun bei Sturmschäden am Auto?
Wenn ein Sturm über die Gegend gefegt ist und auch Ihr Auto nicht verschont hat, ist der Ärger erst mal groß. Ob herumgeflogene Gegenstände, herunterfallende Äste oder gar umgestürzte Bäume – die Schäden am eigenen Wagen können beträchtlich sein.
Als Erstes sollten Sie alle Schäden mit Fotos und Videos dokumentieren. Dann muss die Frage der Haftung geklärt werden, was nicht ganz einfach ist, wie auch der ADAC schreibt: „Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern.“ Des Weiteren müsse mindestens Windstärke 8 geherrscht haben, um einen Sturmschaden nachzuweisen. Eine Vollkaskoversicherung greift indes meist schon bei geringeren Windstärken.
Wenn Äste oder andere Gegenstände bereits länger auf der Straße lagen und Sie mit ihnen kollidieren, zahlt nur die Vollkaskoversicherung.
Bei Wasserschäden stellt sich die Frage: Kam das Wasser zum Auto oder kam das Auto zum Wasser? Stand das Auto in einer volllaufenden Tiefgarage oder gab es plötzlich eine Überschwemmung, haftet die Teilkaskoversicherung. Fahren Sie trotz überschwemmter Straße weiter, nehmen Sie einen Schaden billigend in Kauf und es greift keine Versicherung mehr. Hier kann Ihnen dann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
In jedem Fall gilt: Die Versicherung sollte so schnell wie möglich – innerhalb von 24 Stunden – informiert werden. Bei Teilkaskoversicherungen findet in der Regel keine Rückstufung statt.
Zum Schluss noch ein Tipp des ADAC: „Auf keinen Fall ohne Absprache mit dem Versicherer einen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen. Der Versicherte könnte in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben, weil der Versicherer das Weisungsrecht hat.“
Bei kleinen und großen Schäden helfen wir Ihnen in unserer Werkstatt fachmännisch weiter. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
So gehen Sie vor, wenn jemand Ihren Seitenspiegel abgefahren hat
Ärgerlich: Sie kommen zu Ihrem geparkten Auto zurück und müssen feststellen, dass der Seitenspiegel abgefahren wurde. Wir sagen Ihnen, was Sie dann tun sollten.
Wenn Sie zu Ihrem geparkten Auto zurückkommen und der Außenspiegel nur noch halb oder gar nicht mehr am Auto hängt, ist der Ärger groß. Schließlich hat jemand einen Schaden verursacht und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Zuerst sollten Sie prüfen, ob der Verursacher nicht vielleicht doch einen Zettel an Ihrem Auto hinterlassen hat. Außerdem können Sie bei den Anwohnern oder Geschäften in unmittelbarer Umgebung nachfragen. Vielleicht hat jemand etwas beobachtet. Auch wenn die Chancen auf Erfolg ziemlich gering sind, können Sie die Polizei anrufen und eine Anzeige gegen unbekannt erstatten. Eine Anzeige kann jedoch für die eigene Versicherung hilfreich sein, die Sie so schnell wie möglich nach Feststellen des Schadens kontaktieren sollten.
Springt denn meine Versicherung für den kaputten Seitenspiegel ein? – Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung springt nicht für einen abgefahrenen Seitenspiegel ein. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, können Sie den Schaden über diese abwickeln lassen. Wenn der Verursacher bekannt ist, springt seine Haftpflichtversicherung für den Schaden ein. Je nach Modell muss ein neuer Seitenspiegel gar nicht mal so teuer sein. Kontaktieren Sie uns einfach und wir werden uns um eine Reparatur nach Ihrem Budget kümmern.
Schäden am Auto – was Schnee und Dachlawinen anrichten können
Schnee und Eis vertragen sich normalerweise nicht so gut mit Autofahrern: Vor allem Dachlawinen können dem Auto einen großen Schaden zufügen. Im Folgenden erfahren Sie, wer für solche Schäden haftbar gemacht werden kann und was Sie sonst noch beachten sollten.
Teile Deutschlands versinken jedes Jahr im Schneechaos. Das macht vor allem Autofahrern zu schaffen: Matschige, eisige und glatte Straßen sorgen bundesweit für Unfälle. Dabei vergessen viele Autofahrer, dass die Gefahr für das eigene Gefährt auch zu Hause wartet. Dachlawinen könnten sich jederzeit lösen und das eigene oder ein fremdes Auto vor dem Haus begraben. Dann sind Schäden wie Dellen und zerbrochene Scheiben möglich. An erster Stelle sind Schneemassen auf dem Haus natürlich auch eine Gefahr für Anwohner und Passanten, die zu Fuß unterwegs sind. Deswegen sollten Hauseigentümer regelmäßig, vor allem aber nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach überprüfen und gegebenenfalls freiräumen. Sonst können sie für mögliche Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden, wie der ADAC informiert: „Die Haftung kann den Hauseigentümer, den Hausverwalter oder den Mieter des Hauses treffen, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben.“ Ansonsten gilt: Gehen Autofenster zu Bruch, greift in der Regel die Teilkaskoversicherung. Bei allen weiteren Schäden wie Dellen oder Macken hilft die Vollkaskoversicherung.
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